Wer der Entstehungsgeschichte dieser Initiative nachgeht, der weiss, was sie will: Sie richtet sich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und will die Schweiz aus dem Geltungsbereich der EMRK des Europarates herauslösen. Das hat der Hauptinitiant, SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt, bestätigt. Er sagt «Die Kündigung der EMRK liegt in der Stossrichtung der Initiative.». Damit würde die Schweiz sich von einer grossen zivilisatorischen Errungenschaft der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verabschieden. Das darf auf keinen Fall geschehen! Die EMRK ist in den 65 Jahren ihres Bestehens zum vielleicht wichtigsten Instrument zum Schutz der Menschenrechte in Europa geworden. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass es ein Gericht gibt, das die Einhaltung der EMRK überwacht: den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, kurz EGMR, in Strassburg. Einzelpersonen, die sich als Opfer einer Menschenrechtsverletzung fühlen, können ihr Anliegen bis zum EGMR bringen.
Die EMRK schützt die individuellen Rechte eines jeden Menschen. Sie ist kein eigentliches Abkommen zum Schutz von Minderheiten oder Minderheitsangehörigen und kennt auch keine spezifischen Minderheitenrechte. Nichtsdestotrotz lassen sich aus den Individualrechten der EMRK zahlreiche Garantien ableiten, die auch für Angehörige von Minderheiten im Alltag von grosser Bedeutung sind und sie vor Eingriffen schützen, die gerade damit zusammenhängen, dass sie einer Minderheit angehören. So schützt beispielsweise Art. 9 EMRK die Religionsfreiheit und damit auch die Rechte von Angehörigen religiöser Minderheiten, ihre Religion zu leben und sich auch dazu zu bekennen. Das Recht auf Privatleben schützt auch das Recht, seine Lebens- und Wohnform selbst bestimmen zu können. Darum wird die Lebensweise von Fahrenden von der EMRK geschützt. Und das Diskriminierungsverbot schützt davor, dass jemand aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer Minderheit, seiner Religion, seiner Herkunft, seiner Sprache oder ähnlichen Gründen seine Rechte nicht gleich ausüben kann wie alle anderen.
Die Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat hat auch eine politische Bedeutung. Es geht darum, sich zu einem gemeinsamen europäischen Rechts- und Kulturraum zu bekennen und sich dafür zu engagieren, in dem in ganz Europa die Menschenrechte gewahrt werden und jeder – namentlich Angehörige von Minderheiten – in Würde leben kann.
Aus diesen Gründen lehnen GMS und GRA die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab.
Zur Selbstbestimmungsinitiative
Am 25. November 2018 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative ab. Lanciert wurde diese Vorlage von der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Im Wesentlichen geht es um das Verhältnis des Bundesrechtes (Verfassungs- und Gesetzesrecht) zum Völkerrecht, namentlich zu den von der Schweiz geschlossenen und zu schliessenden völkerrechtlichen Verträgen. Die Initiative verlangt, dass die Bundesverfassung über den völkerrechtlichen Verträgen stehen soll und im Fall eines Widerspruchs zwischen Bundesrecht und einem völkerrechtlichen Vertrag dieser «nötigenfalls» zu kündigen ist.
Die Selbstbestimmungsinitiative gibt dabei vor, eine einfache Lösung herbeizuführen. Dass dies illusorisch ist, wissen im Grunde genommen auch die Initianten. Ihnen geht es um etwas anderes: Zum einen bezwecken sie, die Justiz zurückzubinden und zwar die eigene und nicht, wie sie vorgeben, «fremde Richter» («Schweizer Recht statt fremde Richter»). Diese im Titel der Initiative figurierenden «fremden Richter» dienen lediglich dazu, an xenophobe Instinkte zu appellieren.
Zum andern bezwecken die Initianten, mit der anvisierten Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und deren menschenrechtlichen Standards den Weg für menschenrechtswidrige Gesetze und Initiativen zu ebnen. Die Bezeichnung «Selbstbestimmungsinitiative» ist ein Etikettenschwindel. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Anti-Menschenrechtsinitiative.
Zudem ist die Initiative widersprüchlich. Sie würde Rechtsunsicherheiten schaffen und Chaos anrichten. Die in Aussicht gestellten, fragwürdigen Versprechen vermag sie nicht zu halten. Die Initiative betrifft zwar sämtliche völkerrechtlichen Verträge – es sind Abertausende. Sie richtet sich aber, wie ihre Entstehungsgeschichte zeigt, in erster Linie gegen die EMRK. Basierend auf dem Argumentarium von alt-Bundesrichter Niccolò Raselli lohnt es sich daher, einige zentrale Punkte klarzustellen:
Richterinnen und Richter gerieten nach einer Kündigung der EMRK somit unter enormen politischen Druck. Vertragstreue und Verteidigung menschenrechtlicher Garantien würden von der populistischen Rechten als Missachtung des Volkswillens denunziert. Nach einer Kündigung der EMRK wären der Einführung rechtlicher Automatismen, wie sie z.B. die Ausschaffungsinitiative vorsah, kaum mehr Schranken gesetzt. Die Justiz würde insoweit ausgeschaltet. Auch das ist eine – nicht deklarierte – Zielsetzung der Selbstbestimmungsinitiative.
Letztlich beschneidet die Initiative nicht die Macht der sogenannten «fremden Richter», sondern die Kompetenz der eigenen Justiz. Sie stellt die Gewaltenteilung ernsthaft in Frage; ein Phänomen, das in Europa zu grassieren scheint. Die Initiative beschwört die Selbstbestimmung. Ihre Annahme würde aber in Tat und Wahrheit die Souveränität und Handlungsfähigkeit der Eidgenossenschaft sowie den demokratisch garantierten Menschenrechtsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger empfindlich schwächen. Eine Initiative, die zum Ziel hat, eigene Richter und Institutionen zu schwächen und in Zeiten von wieder aufkeimenden populistischen Regierungen und totalitären Tendenzen die EMRK kündigen will, kann nicht akzeptiert werden.
Die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus zusammen mit der GMS (Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz) empfehlen daher die Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative.
Die GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz wurde 1982 gegründet von Sigi Feigel und Alfred A. Häsler, ist politisch und religiös neutral und setzt sich für Leben, Recht, Kultur und Integration alter und neuer Minderheiten in der Schweiz ein. Sie steht allen offen, die für Minderheiten eintreten (http://www.gms-minderheiten.ch).
Rückfragen an infogms@gra.ch oder Telefon 058 – 666 89 66