NEIN zur Durchsetzungsinitiative
Am 28. Februar 2016 steht ein Abstimmungswochenende bevor, welches verschiedene, für die Entwicklung und Ausrichtung der Schweiz bedeutende Vorlagen zur Entscheidung durch das Volk bereithält. Aus Sicht der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) kommt dabei der von der Schweizerischen Volkspartei eingereichten Initiative „Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer“ der sogenannten „Durchsetzungsinitiative“ besondere Bedeutung zu.
Um es vorwegzunehmen: Die GMS ist der dezidierten Meinung, dass dieses Volksbegehren klar und deutlich abzulehnen ist; aus rechtsstaatlichen Gründen abgelehnt werden muss.
Die „Durchsetzungsinitiative“ ist dazu angetan unter scheindemokratischen Vorgaben den Gesetzgeber „auszuhebeln“ und die Gerichtsbarkeit einzuschränken. Damit würde sie bei einer Annahme erneut mit Grundregeln der Demokratie brechen, wie es sich die Schweizerische Volkspartei seit einiger Zeit „auf ihre Fahnen“ geschrieben und jüngst anlässlich der Bundesratswahlen erneut unter Beweis gestellt hat: Mit ihrer Drohung nämlich, einen von der Partei nicht „offiziell“ vorgeschlagenen Kandidaten nach einer Wahl in den Bundesrat „automatisch“ aus der Partei auszuschliessen.
Die Initiative stellt die Grundregeln der Demokratie und den Rechtsstaat in absolut unzulässiger Weise zur Disposition. Darüber hinaus stehen die Bestimmungen der Initiative im Gegensatz zur Menschenrechtskonvention, die von der Schweiz völkerrechtlich anerkannt ist. Dass diese Konvention der Schweizerischen Volkspartei ein Dorn im Auge ist, und sie diese noch so gerne aufkündigen würde, ist ein weiterer Aspekt dieser Abstimmung. Darüber hinaus würde die Annahme der Initiative die Bemühungen des Bundesrates, die bilateralen Verträge der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft trotz der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit zu erhalten, aufs gröbste gefährden.
Es ist völlig inakzeptabel, auch in der Schweiz geborene und aufgewachsene und damit hier sozialisierte Angehörige der zweiten Ausländergeneration auszuschaffen, nur weil sie mit „Bagatelldelikten“ straffällig geworden sind. Abgesehen davon verletzt die Initiative mit ihrer formalen Ausgestaltung zudem die bisherige Rechtsordnung der Schweiz, da sie auch formal nicht den Anforderungen einer Verfassungsinitiative entspricht, sondern einen Gesetzestext zur Abstimmung vorlegt. Damit unterläuft sie das politische System der Gewaltenteilung. Aus
Sorge um die Rechtsstaatlichkeit und demokratiepolitische Unversehrtheit des politischen Systems der Schweiz ruft die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) alle Demokratinnen und Demokraten dazu auf unbedingt an dieser richtungsweisenden Abstimmung teilzunehmen und die Initiative abzulehnen.
GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz
Rückfragen an infogms@gra.ch oder Telefon 058 – 666 89 66
Die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus und die GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz lehnen die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» klar ab.
Zürich, 25. Januar 2016 – Die Durchsetzungsinitiative, über die am 28. Februar abgestimmt wird, hat ein radikales Anliegen: Personen ohne Schweizer Pass sollen – unabhängig von ihren Wurzeln in der Schweiz – selbst bei Bagatelldelikten automatisch und ohne Rücksicht auf die Umstände ausgeschafft werden.
Die vorgeschlagene Verfassungsnorm verletzt die Grundrechte der Bundesver-fassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und das Personenfreizügig-keitsabkommen. Der dreiseitige Initiativtext entspricht einem Bundesgesetz, nicht einem Verfassungsartikel. Die Annahme der Initiative würde einen demokratischen Systembruch bewirken, mit unabsehbaren Folgen für die Rechtsordnung und die Rechtssicherheit der Schweiz.
Die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus und die GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz setzen sich unter anderem für Menschenrechte, die Erhaltung der Demokratie und die Rechte von Minderheiten ein und lehnen deshalb diese diskriminierende Initiative klar ab.
Die Initiative macht die Schweiz als Vertragspartnerin der EU unglaubwürdig und isoliert sie international. Die gravierende Ungleichbehandlung von In- und Auslän-dern ist der Schweiz unwürdig und schadet ihrem Ruf als Ort mit hoher Rechtssicher-heit. Es ist ebenso unmoralisch wie unmenschlich, hier aufgewachsene und ausgebildete Menschen wegen Bagatelldelikten des Landes zu verweisen. Die Initiative missachtet zudem grundlegende Prinzipien des demokratischen Rechts-staats: Sie schreibt ein Gesetz unter Umgehung der Legislative in die Verfassung und nimmt auch den Gerichten jeden Entscheidungsspielraum.
Darum: Nein zur Durchsetzungsinitiative, ja zum Rechtsstaat!