Medienmitteilung: Warum die GMS und die GRA die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ablehnen

Wer der Entstehungsgeschichte dieser Initiative nachgeht, der weiss, was sie will: Sie richtet sich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und will die Schweiz aus dem Geltungsbereich der EMRK des Europarates herauslösen. Das hat der Hauptinitiant, SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt, bestätigt. Er sagt «Die Kündigung der EMRK liegt in der Stossrichtung der Initiative.». Damit würde die Schweiz sich von einer grossen zivilisatorischen Errungenschaft der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verabschieden. Das darf auf keinen Fall geschehen! Die EMRK ist in den 65 Jahren ihres Bestehens zum vielleicht wichtigsten Instrument zum Schutz der Menschenrechte in Europa geworden. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass es ein Gericht gibt, das die Einhaltung der EMRK überwacht: den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, kurz EGMR, in Strassburg. Einzelpersonen, die sich als Opfer einer Menschenrechtsverletzung fühlen, können ihr Anliegen bis zum EGMR bringen.

Die EMRK schützt die individuellen Rechte eines jeden Menschen. Sie ist kein eigentliches Abkommen zum Schutz von Minderheiten oder Minderheitsangehörigen und kennt auch keine spezifischen Minderheitenrechte. Nichtsdestotrotz lassen sich aus den Individualrechten der EMRK zahlreiche Garantien ableiten, die auch für Angehörige von Minderheiten im Alltag von grosser Bedeutung sind und sie vor Eingriffen schützen, die gerade damit zusammenhängen, dass sie einer Minderheit angehören. So schützt beispielsweise Art. 9 EMRK die Religionsfreiheit und damit auch die Rechte von Angehörigen religiöser Minderheiten, ihre Religion zu leben und sich auch dazu zu bekennen. Das Recht auf Privatleben schützt auch das Recht, seine Lebens- und Wohnform selbst bestimmen zu können. Darum wird die Lebensweise von Fahrenden von der EMRK geschützt. Und das Diskriminierungsverbot schützt davor, dass jemand aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer Minderheit, seiner Religion, seiner Herkunft, seiner Sprache oder ähnlichen Gründen seine Rechte nicht gleich ausüben kann wie alle anderen.

Die Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat hat auch eine politische Bedeutung. Es geht darum, sich zu einem gemeinsamen europäischen Rechts- und Kulturraum zu bekennen und sich dafür zu engagieren, in dem in ganz Europa die Menschenrechte gewahrt werden und jeder – namentlich Angehörige von Minderheiten – in Würde leben kann.

Aus diesen Gründen lehnen GMS und GRA die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab.