Analyse und Erläuterung zu Diskriminierungsfällen in der Schweiz
Der neuste Bericht der GRA und GMS ist da.
Besorgniserregend ist die Tatsache, dass die rechtsextremen Aufmärsche stark zugenommen haben. Auffällig ist auch der grosse Anteil verbaler Rassismusvorfälle im öffentlichen Raum. Struktureller und institutioneller Rassismus tritt besonders häufig auf, wie die Analyse der direkten Meldungen von Betroffenen an die Stiftungen zeigt.
Ein weiteres Thema, das letztes Jahr die Schweizer Medien dominierte und zu hitzigen und wenig konstruktiven Debatten führte, war die sogenannte kulturelle Aneignung. Zur Diskussion über linke Identitätspolitik haben wir Hintergrundinterviews mit der Kulturwissenschaftlerin Yebooa Ofosu und dem Politikwissenschaftler Oliver Strijbis geführt.
Der Rassismusbericht 2022 als PDF
Es folgt eine Zusammenfassung des Antisemitismusberichts 2022 herausgegeben vom Schweizerisch Israelitischen Gemeindebund SIG und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA.
Die Zahl der erfassten antisemitischen Vorfälle hat auch 2022 zugenommen. Sowohl in der realen Welt wie auch Online sind Zunahmen ersichtlich.
Hauptverantwortlich für einen Grossteil der Vorfälle Online ist eine neue staats- und gesellschaftsfeindliche Subkultur.
In der Schweiz hat sich seit Beginn der Coronapandemie vor drei Jahren eine verschwörungsaffine Subkultur gebildet. Diese zeichnet heute für einen Grossteil der antisemitischen Vorfälle Online verantwortlich. Diese Subkultur und ihre Telegramgruppen verursachen mittlerweile 75 Prozent aller Onlinevorfälle. Sie ist damit hauptverantwortlich dafür, dass auch 2022 eine Steigerung bei den antisemitischen Vorfällen in der deutsch-, der italienisch- und der rätoromanischsprachigen Schweiz verzeichnet werden muss.
In diesem Umfeld werden zahlreiche Verschwörungstheorien verbreitet, vielfach zur Coronapandemie aber auch zu diversen anderen Themen. Der Ukrainekrieg hat hier für zusätzliche Elemente gesorgt. In ihrer Vorstellungswelt hängen alle diese Themen und die dazugehörigen Theorien zusammen und ergeben eine eigene Realität. Diese Subkultur erschafft sich damit eine Parallelwelt und unterstreicht dies, indem sich viele ihrer Mitglieder immer mehr von der Gesellschaft und den staatlichen Strukturen entfernen.
Im Vergleich zum Vorjahr wurde auch in der realen Welt eine Steigerung der Zahl antisemitischer Vorfälle von 53 auf 57 registriert. Erstmals seit 2018 wurde der Meldestelle des SIG eine Tätlichkeit gemeldet. Die Zahl der Beschimpfungen (16) blieb genau gleich hoch wie 2021. Bei den öffentlich getätigten Aussagen (6, -1), den Schmierereien (9, +2) und den Zusendungen (26, +3) kam es nur zu kleineren Verschiebungen. Dazu kamen noch jeweils ein antisemitischer Auftritt (-2) und ein antisemitisches Plakat (+1). 2022 wurden keine Sachbeschädigungen gemeldet.
Die Erkenntnisse dieses Berichts machen die entscheidende Bedeutung des Antisemitismusmonitorings deutlich. Der Bund sollte vermehrt die verschiedenen bestehenden Beobachtungs- und Analyseinstrumente von NGOs und Verbänden unterstützen und hier endlich Mitverantwortung übernehmen. Der Bund sollte auch rechtlichen Mittel zur Erfassung und Beschränkung von Hassrede prüfen. Die Politik muss ausserdem auf die Social-Media-Plattformen einwirken, die Verbreitung solcher Hassbotschaften zu unterbinden, insbesondere Telegram. Ganz generell braucht es eine nationale Strategie gegen Antisemitismus, die entsprechende Analyse-, Präventions- und Sanktionsinstrumente enthält. Dazu gehört auch das aktuell im Parlament behandelte Verbot von Nazisymbolen, das rasch umgesetzt werden muss.
Die Medien prägen massgeblich den gesellschaftlichen Diskurs und dabei auch das Image von bestimmten Minderheiten. Welche diskriminierenden Aspekte kann Medienberichterstattung aufweisen und wie entstehen diese problematischen Inhalte? Wer kommt in den Medien zu Wort und wer nicht? Verschiedene Studien sind diesen Fragen nachgegangen.
Medien können präventiv auf Stigmatisierungen und Diskriminierung von Minderheiten einwirken, diese aber auch fördern. So werden etwa (negative) Vorurteile über Minderheiten bewusst oder unbewusst durch verallgemeinernde und polemische Berichterstattung verbreitet. Solche «Skandalgeschichten» generieren zwar Klicks, sind jedoch sachlich meist wenig fundiert und wirken sich negativ auf das Image der betroffenen Gruppen aus.
Diskriminierende Aspekte in der Medienberichterstattung
Vorurteilhafte oder diskriminierende Berichterstattung kann unterschiedliche Aspekte aufweisen. Eine Studie der Akademie für Journalismus und Medien der Universität Neuenburg (AJM), die die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) in Auftrag gegeben hat, identifiziert sechs verschiedene Kategorien: (1) Ein allgemein diskriminierender Blickwinkel, der verallgemeinert und Probleme, Straftaten oder andere negative Handlungen bestimmten Gruppen oder deren Mitgliedern zuordnet. (2) Punktuelle Verallgemeinerungen, wenn einzelne Passagen negative Zuordnungen begünstigen (z.B. wenn ein Autodieb mehrmals als «der Marokkaner» bezeichnet wird). (3) Unausgewogene, negative, falsche oder ungenaue Verwendung von Bezeichnungen, die Stereotype verstärken und diskriminierende Einstellungen fördern können (z.B. die Verwendung des Wortes «Clan», wenn von Rom:nja die Rede ist). (4) Eine unangebrachte Titelgestaltung, die absichtlich mit Stereotypen spielt, um die Aufmerksamkeit der Leserschaft zu gewinnen (z.B. das Zitat «Meidet sie im Ehebett und schlagt sie!» eines Imams als Schlagzeile). (5) Eingeschränkte Repräsentation der betroffenen Gruppen, indem sie kaum oder gar nicht zu Wort kommen. (6) Bewusste oder unbewusste Dekontextualisierung oder Fehler in Bezug auf bestimmte Fakten oder Statistiken, sodass damit diskriminierende Zuordnungen zu gewissen Gruppen entstehen.
Repräsentation von Minderheiten in den Medien
Besonders die eingeschränkte Repräsentation von betroffenen Gruppen wurde bereits vertieft analysiert. 2013 hat die EKR beim Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft der Universität Zürich (fög) eine Studie über die Qualität der Berichterstattung über Rom:nja und Jenische in Leitmedien in der Schweiz in Auftrag gegeben. Die Studie legt dar, dass ab 2010 besonders die Berichterstattung über Rom:nja zugenommen hat. Auffällig sind dabei die Differenzen zwischen Aus- und Inlandberichterstattung: Bei der Berichterstattung über Rom:nja im Ausland liegt der Fokus vor allem auf der Diskriminierung von Rom:nja und den Versuchen, dieser Diskriminierung entgegenzuwirken. Wenn über Rom:nja in der Schweiz berichtet wird, geht es hingegen grösstenteils um vermeintliche Probleme, die sich aus der Nicht-Sesshaftigkeit gewisser Rom:nja ergeben, um Kriminalität, Prostitution und Bettelei. Somit besteht hinsichtlich der Berichterstattung über Rom:nja in der Schweiz ein einseitiger Fokus auf negatives, abweichendes und kriminelles Handeln, der die Wahrnehmung von Rom:nja, Sinti:zze und Jenischen in der Schweiz stark prägt. Rom:nja, Sinti:zze und Jenische kommen selbst nur sehr selten zu Wort und wenn, dann nur als Reaktionen auf gewisse «Probleme». Sie vermögen jedoch nicht, eigene Themen in die Berichterstattung einzubringen. Die Hälfte der untersuchten Berichte verwendet Pauschalisierungen und ein Viertel auch negative Stereotypen.
Ein ähnliches Bild zeichnet eine weitere Studie des fög über die Qualität der Berichterstattung über Muslim:as in der Schweiz. Hier wird die Intensität der Berichterstattung vor allem durch Terroranschläge im europäischen Ausland und durch politische Kampagnen im Inland beeinflusst. Negative Themen wie «Radikalisierung» und «Terror» sind sehr stark verbreitet und sind oft mit Pauschalisierungen verknüpft. Positiv konnotierte Themen, wie «gelingende Integration» oder «Alltag», kommen hingegen praktisch gar nicht vor. Durch die negative Berichterstattung wird Distanz gegenüber den muslimischen Akteur:innen in der Schweiz geschaffen. Wie bei der Berichterstattung über Rom:nja, bleiben die betroffenen Muslim:as vor allem Berichterstattungsobjekte und kommen selbst kaum zu Wort. Wenn, dann sind es einzig polarisierende Stimmen. Auch die Studie des fög über die «Sichtbarkeit von Akteur:innen und ihrer Positionen in redaktionellen Medien und Twitter im Abstimmungskampf um das Verhüllungsverbot» zeigte, dass muslimische Akteur:innen weder in den Medien noch auf Twitter eine breite Resonanz fanden.
Ursachen für diskriminierende Medienberichterstattung
Der politische Diskurs hat einen grossen Einfluss auf die Medienberichterstattung. Bereits 2007 stellte eine Studie des fög über «Ausländer und ethnische Minderheiten in der Wahlkampfkommunikation» fest, dass die «Problematisierung des Fremden» ein zentrales Thema in Wahlkämpfen darstellt. Es werden in hohem Masse Typisierungen verwendet, die gegenüber Ausländer:innen und ethnischen Minderheiten Distanz erzeugen (z.B. «kriminelle Ausländer», «die Ausländer», «die Muslime»). Die Medien greifen diese Typisierungen auf, korrigieren die Problematisierung zwar teilweise, schreiben sie aber auch in der Berichterstattung fest. Ein Teil der Problematisierung des «Fremden» bleibt damit unwidersprochen.
Auch eine neue Studie der AJM untersuchte, wie Inhalte mit potenziell diskriminierenden Inhalten überhaupt (re)produziert werden. Bereits bei der Themenauswahl besteht die Tendenz, problematische Inhalte auszuwählen, da diese mehr Klicks bringen. Im Hinblick auf die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Medien versuchen einige, sich zu positionieren, indem sie sich thematisch abgrenzen. Teilweise werden in Berichten Informationen aus Agenturmeldungen, polizeilichen Quellen oder Aussagen von Personen aus der Politik einschliesslich deren Haltungen wiedergegeben, ohne diese zu problematisieren. Auch bestimmte stilistische bzw. erzählerische Entscheidungen können Formulierungen fördern, die negative Vorurteile begünstigen. Nachrichten, die unter Zeitdruck entstehen, lassen häufig wichtige Kontextelemente aus (genaue Zahlen werden etwa nicht wiedergegeben), enthalten zum Teil problematische Begriffe und Formulierungen (z.B. rassistische Fremdbezeichnungen wie das «Z-Wort» für fahrende Gemeinschaften) und sind deshalb anfälliger für diskriminierende Vorurteile. Nicht zuletzt sind auch Formatvorlagen der Grund für fehlende Kontextualisierungen. Die befragten Journalist:innen gaben an, dass es häufig schwierige Entscheide seien, die sie treffen müssten, die auf widersprüchlichen Berufslogiken beruhten.
Medien müssen eine soziale Verantwortung wahrnehmen können
Aus finanziellem Druck setzen Medien vielfach auf polarisierende Themen und verzichten stattdessen auf eine sachliche und ausgewogene Berichterstattung. Diese ökonomische Ausrichtung der Medien steht im Widerspruch dazu, dass Medien auch gleichzeitig eine soziale Verantwortung wahrnehmen können. Unabhängig von Werbegeldern berichten zu können, ist nur möglich, wenn die Politik bereit ist, mehr Finanzierung für Medien zu sprechen. Darüber hinaus sollten Medien aber auch ihre Strukturen überdenken. Minderheiten müssen sowohl in die Berichterstattung (strukturell) als auch innerhalb der Redaktionen (institutionell) miteinbezogen werden. Vorbildlich haben einige Medien bereits sogenannte Social Responsibility Boards eingerichtet, die sich zum Beispiel mit Vorurteilen und potentieller Diskriminierung von Minderheiten auseinandersetzen. So kann eine vertrauensbasierte Zusammenarbeit geschaffen werden.
Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) setzt sich für kulturelle, sprachliche und religiöse Minoritäten ein. Im Vorstand der GMS vertrete ich seit einigen Monaten die rätoromanische Sprachgemeinschaft. Daneben beschäftige ich mich seit vielen Jahren mit Religionen. In eine Engadiner Familie mit vielen Pfarrherren hineingeboren, führten mich meine Studien von der Theologie, über die Religionswissenschaft, mit Schwerpunkt Judentum, zur Psychologie schliesslich ins Pfarramt. Ich brauchte die Aussensicht auf Religionsgemeinschaften, um mich langsam wieder der Innensicht zu nähern.
Jetzt, als Pfarrerin in Zürich, bin ich täglich mit Vorurteilen konfrontiert, die religiöse Gemeinschaften und gläubige Menschen betreffen. Deshalb ist es mir ein Anliegen, auf ein spannendes Büchlein des Soziologen Hartmut Rosa hinzuweisen. Es heisst: «Demokratie braucht Religion». Laut Rosa ist unsere Gesellschaft zum Wachstum verdammt, weil sie sich nur noch dynamisch stabilisieren lässt. Wir befinden uns in einem rasenden Stillstand und begegnen der Welt zunehmend aggressiv. Demokratie aber lebt davon, so der Soziologe, dass Menschen aufeinander hören und miteinander in Resonanz treten. Besonders Religionsgemeinschaften verfügen über Erzählungen, Riten, Praktiken und Räume, in denen diese Kulturtechniken geübt werden können.
Der kurze Text von Rosa ist lesenswert. Er regt zum Nachdenken an, indem er die in unserer säkularen Gesellschaft verbreitete Meinung relativiert, Religion sei einzig etwas für engstirnige Ewiggestrige. Aus einer Aussensicht verteidigt Hartmut Rosa die religiöse Innensicht. So etwas liest man nicht oft. Allerdings ist der Text keine soziologische Studie im engeren Sinne, sondern ein Plädoyer.
Das Vorwort hat Gregor Gysi geschrieben. Gysi, der einräumt, nicht an Gott zu glauben, weist darauf hin, dass religiöse Ideen durchaus einen emanzipatorischen Gehalt haben können.
Die GMS macht sich stark für das Lebensrecht, die Kultur und die Integration von alten und neuen Minderheiten. Religiöse Gemeinschaften gehören in der Schweiz zu den neuen Minderheiten. Die Stärke einer Gesellschaft zeigt sich daran, wie die Mehrheit mit Minderheiten umgeht. Neben dem Engagement für das Rätoromanische möchte ich mich im Vorstand der GMS dafür einsetzen, dass Menschen mit religiösen Weltbildern Respekt entgegengebracht wird. Dazu gehört auch das Recht, Kritik zu äussern, wo immer sie angebracht ist und auf die Stärkung unserer vielfältigen Gesellschaft zielt.
Chatrina Gaudenz, lic. sc. rel und Pfarrerin, Zürich
Siehe Hartmut Rosa, «Demokratie braucht Religion», Kösel 2022
Der folgende Text erschien erstmals als Gastkommentar unter dem Titel «Kirche «von oben» und Kirche «von unten»» in der NZZ am 26. September 2022.
Gründet die Kirche auf bindende Bekenntnisse, oder ist sie eine Institution, die demokratisch verfasst sein soll und ihre Bekenntnisse jeweils neu aushandeln muss? Die christlichen Konfessionen halten unterschiedliche Antworten auf diese Frage bereit.
Die reformierte Landeskirche des Kantons Zürich versteht sich als Teil der weltweiten christlichen Kirche, die in verschiedenen katholischen, orthodoxen und protestantischen Ausprägungen existiert, welche unterschiedliche Bekenntnisse hervorgebracht haben. Die Zürcher reformierte Kirche kennt seit 1868 kein verbindliches Bekenntnis mehr. Dieser Entscheid verdankte sich der damaligen Überzeugung, dass die politische Glaubens- und Gewissensfreiheit auch in der Kirche gelten müsse.
Die Bekenntnisfreiheit basiert aber auch auf einer grundlegenden theologischen Überlegung: Die reformierten Kirchen gründen auf das Evangelium und nicht auf ein bestimmtes Bekenntnis. Aus diesem Grund sind reformierte Bekenntnisse grundsätzlich revidierbar. Sie haben sich an der Bibel zu messen, die allerdings viele Stimmen in sich vereint. Der biblische Kanon begründet, wie Ernst Käsemann es einmal festgehalten hat, nicht die Einheit der Kirche, sondern die Vielzahl der Konfessionen. Deshalb impliziert und ermöglicht die Bibel unterschiedliche Glaubensbezeugungen.
Freiheit zum Bekenntnis
Bekenntnisfreiheit in der reformierten Tradition heisst entsprechend auch nicht Freiheit vom Bekenntnis, sondern Freiheit zum Bekenntnis: Das reformierte Gesangbuch mit seinen liturgischen Texten enthält zum Beispiel ein nach einer indonesischen Vorlage gestaltetes Bekenntnis, das für die Lebendigkeit der Artikulation des christlichen Glaubens steht.
Dass die Bekenntnisfreiheit der Zürcher Kirche ein treibender Faktor von Kirchenaustritten gewesen sein soll, wie etwa der ehemalige Generalvikar des Bistums Chur, Martin Grichting, in einem Gastbeitrag vermutete (NZZ 13. 8. 22), ist religionssoziologisch nicht erweislich, im Gegenteil unwahrscheinlich: Sie war für viele Mitglieder in den letzten 150 Jahren vielmehr ein wichtiger Grund zu bleiben.
Es ist eine Eigenart, kein Fehler des Christentums, dass es in unterschiedlichen Ausprägungen existiert, auch jeweils innerhalb spezifischer Konfessionen. Innerkirchliche Pluralität ist keine Mangelerscheinung. Die Zürcher Kirche des 19. Jahrhunderts kannte die Gegenüberstellung von Liberalen und Positiven, die sich heute zu einem kontinuierlichen Spektrum unterschiedlicher Überzeugungen weiterentwickelt hat, die gegenseitig respektiert werden.
Für Reformierte ist die Kirche keine himmlisch legitimierte Institution, sondern eine irdische Diskursgemeinschaft von Menschen, die über die Zufälligkeit und die Endlichkeit ihrer Existenz im Horizont Gottes nachdenken.
Als Kirche «von unten» ist sie notwendigerweise demokratisch organisiert. Reformierte Kirchen unterscheiden zwischen Legislative (Kirchensynode) und Exekutive (Kirchenrat) und nehmen für sich nicht in Anspruch, bessere institutionelle Organisationsformen als der Staat zu kennen. Ihre Funktionsträgerinnen und -träger sind demokratisch gewählt und unterstehen Kirchengesetz und Kirchenordnung. Sie sind weder bessere noch schlechtere Menschen als ihre Mitglieder. Im Rahmen des «allgemeinen Priestertums aller Gläubigen» bewegen sich alle in gleicher Nähe und Distanz zu Gott.
Die Kirche weiss, dass sich das Wohl einer Gemeinschaft am Wohl ihrer Schwächsten bemisst, und sie setzt sich für diese ein. Die reformierte Kirche versteht sich als diakonische, nicht als bischöfliche Kirche und setzt auch hier einen besonderen Akzent auf das «von unten».
Die ökumenische Einheit der Kirchen
Bekenntnisse sind geschichtlich und geografisch bestimmte Artikulationen des Glaubens, die Identität nicht herstellen, sondern abbilden. Sie existieren nur in der Mehrzahl. Christlicher Glaube gründet auf der Pluralität menschlicher Lebenserfahrungen und Glaubensdeutungen.
Das Christentum hat deshalb verschiedene Konfessionen unterschiedlich ausgeformt, die Bekenntnisse oder eben auch Bekenntnisfreiheit kennen. Für die Ökumene bedeutet dies: Die Gemeinschaft der christlichen Kirchen ist pluralistisch strukturiert, und dies wird auch so bleiben. Ihre konfessionelle Vielfalt ist kein Skandal, sondern eine unhintergehbare Realität und ein inhaltlicher Gewinn. Die Gesamtkirche ist eine Kirche «von unten», und die reformierten Kirchen leben nach diesem Modell in Freiheit und mit Überzeugung.
Christoph Sigrist und Konrad Schmid
Christoph Sigrist ist Pfarrer des Grossmünster Zürich und GMS-Präsident. Konrad Schmid ist Professor für Altes Testament an der Universität Zürich.
Der folgende Text wurde von Angela Müller, Head of Policy & Advocacy bei AlgorithmWatch Schweiz, verfasst. Er erschien erstmals unter dem Titel «Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gehört verboten» als Gastbeitrag in der NZZ am Sonntag vom 17. Juli 2022. Für die Veröffentlichung als GMS-Standpunkt wurde er an einigen Stellen leicht ergänzt.
Wenn der öffentliche Raum mit Hilfe von Gesichtserkennung oder anderen biometrischen Erkennungssystemen überwacht wird, ist das eine Gefahr für die Grundrechte. Und für die Demokratie.
In der Ukraine hilft eine Technologie zur Gesichtserkennung dabei, Vermisste zu suchen oder Tote zu identifizieren, wie der Vizeregierungschef kurz nach Kriegsbeginn bestätigte. Der Konzern Clearview.AI stellt dem Land das entsprechende System kostenlos zur Verfügung. Russland nutzt solche Technologien über den militärischen Kontext hinaus. In Moskau können nicht nur Metro-Tickets via Gesichtsscan bezahlt werden. Die fast 200 000 Überwachungskameras der Metropole dienen auch dazu, Demonstrierende bei Protesten, etwa zur Unterstützung des Oppositionellen Alexei Nawalny, zu identifizieren.
Russland und die Ukraine sind nicht allein. In ganz Europa werden heute biometrische Fern-Erkennungssysteme eingesetzt – auch im zivilen Kontext. Gemeint sind damit nicht Systeme zur Authentifizierung, mit denen wir etwa das Smartphone entsperren, sondern Systeme, die uns anhand unserer biometrischen Daten, wie dem Gesicht oder der Stimme, aus einer Masse heraus identifizieren können, indem sie auf eine Datenbank zurückgreifen. In der Schweiz werden diese Systeme von einigen Polizeikorps verwendet. Auch Fussballstadien und Supermärkte liebäugeln damit.
Auf den ersten Blick scheint dies ein Instrument zu sein, das wir für eine effizientere Strafverfolgung und für die Gewährleistung von Sicherheit nutzen sollten. Doch so einfach ist die Sache nicht. In den USA wurden etwa mehrere Menschen irrtümlich verhaftet, weil ein Gesichtserkennungssystem sie falsch identifiziert hatte. Oft handelt es sich dabei um dunkelhäutige Menschen. Deren Gesichter sind in den Trainingsdaten, mit denen die Systeme entwickelt wurden, oft untervertreten – mit der Folge, dass die Systeme dunkelhäutige Gesichter weniger gut erkennen. Dasselbe gilt für nicht-männliche Gesichter.
Eine Verbesserung der Technologie löst das Problem aber nicht. Denn unabhängig davon, wie gut oder schlecht sie funktioniert: Wenn sie im öffentlich zugänglichen Raum eingesetzt wird, wenn auf öffentlichen Plätzen, in Bahnhöfen, Stadien oder Einkaufszentren die Infrastruktur vorhanden ist, um Personen jederzeit automatisiert zu identifizieren, berührt das uns und unsere demokratische Öffentlichkeit im Kern. Es verletzt nicht nur unser aller Recht auf Privatsphäre, sondern kann uns auch davon abhalten, unsere Meinung zu äussern oder uns zu versammeln.
Das blosse Wissen, dass wir potenziell erkannt – und damit verfolgt und überwacht – werden könnten, wird unser Verhalten konditionieren: Es kann uns davon abschrecken, Orte oder Anlässe aufzusuchen, die Hinweise auf unsere politische Gesinnung, sexuelle Orientierung oder Religion geben könnten. Quellen könnten davor zurückweichen, Journalist:innen zu treffen, Mandatsträger:innen könnten auf private Treffen verzichten, Sans-Papiers den öffentlichen Raum gänzlich meiden. Ob in einer bestimmten Situation eine tatsächliche Überwachung erfolgt oder nicht, ist dafür nicht einmal entscheidend – da die Systeme aus der Ferne funktionieren, ist für uns nicht ersichtlich, wann und wo sie zum Einsatz kommen. Dazu kommt: Typischerweise sind bereits benachteiligte, von Diskriminierung betroffene Menschen und Angehörige von Minderheiten vermehrt Überwachungsmassnahmen ausgesetzt – etwa werden diese in Nachbarschaften mit einer hohen Verbrechensrate öfters eingesetzt. Deren Bewohner:innen wären entsprechend auch verstärkt von den Folgen biometrischer Überwachung betroffen. Dasselbe gilt für Menschen, die sich politisch exponieren.
Müssen wir diese Massnahmen allenfalls trotzdem in Kauf nehmen – im Interesse der öffentlichen Sicherheit? Die Gewährleistung von Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe. Dem staatlichen Handeln sind allerdings Schranken gesetzt – aus guten Gründen. Es gäbe einige Mittel, welche die Strafverfolgung effizienter machen könnten – und die von autoritären Staaten auch gerne eingesetzt werden: Sie reichen von der Nutzung invasiver Technologien bis hin zur Folter. In einem liberalen Rechtsstaat ist jedoch der Orientierungspunkt klar: Es sind die verfassungsmässig geschützten Grundrechte, die uns zeigen, wo die Linie zu ziehen ist und welcher Mittel sich der Staat bedienen darf – und welcher eben nicht, weil sie mit unserer Freiheit, Autonomie und Würde nicht vereinbar sind. Im öffentlichen Raum schränken Gesichtserkennungssysteme unsere Grundrechte auf eine Weise ein, die nicht verhältnismässig ist – und berühren damit auch die Teilnahme am öffentlichen Leben und Diskurs, was für eine gesunde Demokratie unabdingbar ist.
Ein Verbot von biometrischen Systemen zur Identifikation im öffentlich zugänglichen Raum ist angezeigt. Vor diesem Hintergrund ist auch die Zivilgesellschaft aktiv geworden. Auf europäischer Ebene wirbt die Kampagne «Reclaim Your Face» für ein EU-weites Verbot, international fordern über 200 Organisationen ein globales Verbot. In der Schweiz haben die NGOs AlgorithmWatch Schweiz, Amnesty International und die Digitale Gesellschaft die Kampagne «Gesichtserkennung stoppen» lanciert, um ein Verbot von biometrischer Erkennung im öffentlich zugänglichen Raum zu erwirken. Eine erste Petition wurde von über 10 000 Personen unterzeichnet. Politiker:innen von links bis rechts haben den Handlungsbedarf erkannt und unterstützen die Kampagne. Seit ihrem Beginn wurden etwa in Zürich, Lausanne oder Basel Vorstösse für ein solches Verbot eingereicht, die auch bereits Wirkung zeigten: So will die Stadt Zürich biometrische Identifizierungssysteme für ihre Behörden verbieten.
Wollen wir alle, als Einzelpersonen und als Gesellschaft, von der Nutzung neuer Technologien profitieren, müssen wir gemeinsam Rahmenbedingungen dafür gestalten – und da rote Linien ziehen, wo die Technologie uns nicht mehr nützt, sondern schadet. Mit Gesichtserkennung im öffentlichen Raum würden Voraussetzungen geschaffen für etwas, was wir nicht wollen können – weder für uns selbst noch für unsere Demokratie.
Dr. iur. des. Angela Müller, Head of Policy & Advocacy, AlgorithmWatch Schweiz
Angela Müller leitet den Bereich Policy & Advocacy bei Algorithm Watch Schweiz, einer Non-Profit-Organisation, die sich mit den Auswirkungen algorithmischer Systeme auf Mensch und Gesellschaft beschäftigt und sich dafür einsetzt, dass deren Nutzung Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit achtet. Sie hat politische Philosophie studiert und eine rechtswissenschaftliche Dissertation zum Thema Menschenrechte im Kontext von Globalisierung und neuen Technologien verfasst.
Obwohl es sich bei Jenischen, Sinti:zze und Rom:nja um unterschiedliche ethnische Gruppen handelt, werden sie häufig in denselben Topf geworfen. Nach wie vor bestehen viele negative Vorurteile gegenüber diesen in der Schweiz lebenden Minderheiten. Dies stellt sie vor Schwierigkeiten im alltäglichen Leben und führt zu Diskriminierungen in verschiedenen Lebensbereichen.
In der Schweiz leben ca. 30’000 Jenische und einige hundert Sinti:zze. Nur etwa 2’000 – 3’000 davon pflegen eine fahrende bzw. halbnomadische Lebensweise. Die rund 50’000 in der Schweiz lebenden Rom:nja sind allesamt sesshaft. Alle drei Gruppen leben entweder schon immer oder seit sehr langer Zeit in der Schweiz. Im Sommer durchfahren auch ausländische fahrende Rom:nja das Land.
Jenische sind eine kulturelle Minderheit, die in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg einheimisch ist. Die eigene Sprache, das Jenische, lehnt an die jeweiligen Regionalsprachen an und bedient sich Ausdrücken aus dem Romanés, dem Jiddischen und dem Rotwelschen. Von den ca. 30’000 Jenischen in der Schweiz pflegen nur etwa 2’000-3’000 eine halbnomadische Lebensweise.
Sinti:zze leben vor allem in Deutschland und Österreich. In der Schweiz leben nur wenige Sinti:zze und sie werden häufig mit den Jenischen in Verbindung gebracht. Sie nennen sich in der Deutschschweiz auch «Manische», ein Ausdruck, der von der französischen Bezeichnung «Manouches» kommt. Die Manouches sind hauptsächlich in Frankreich ansässig. Weder die Jenischen, Sinti:zze oder Manouches verstehen sich zumindest in der Schweiz nicht als Rom:nja.
Der Bundesrat hat die Jenischen, die Sinti:zze und Manouches als nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats anerkannt. Auch die Rom:nja fordern eine solche Anerkennung. Die GMS ist der Ansicht, dass der Bundesrat dieser Forderung nachkommen sollte. Einerseits hätte dies einen bedeutungsvollen symbolischen Wert, andererseits würde den Rom:nja durch das Rahmenabkommen zudem einen grösseren Schutz sowie die Möglichkeit gewährt, ihre eigene Kultur öffentlich und ohne Angst zu leben.
Die Rom:nja sind eine eigenständige ethnische Gruppierung, die sich aus zahlreichen Bevölkerungsgruppen mit gemeinsamer indischer Herkunft und Sprache zusammensetzt. Die meisten und grössten dieser Gruppen leben in Rumänien, Ungarn, der Slowakei und Bulgarien. Auch dort sind die Gruppierungen wiederum in eine Vielzahl von Teilgruppen unterteilt. Der Europarat, die EU, die UNO und weitere internationale Organisationen verwenden die Bezeichnung «Roma» als Sammelbegriff, der alle Gruppen ohne festes eigenes Territorium einschliesst. Dieser Sammelbegriff hat sich etwa auch in den Medien etabliert. In Deutschland und Österreich wird offiziell die Bezeichnung «Roma und Sinti» verwendet. Die in der Schweiz lebenden Rom:nja sind mehrheitlich zwischen 1960 und 1990 eingewandert. Grösstenteils waren sie schon immer sesshaft und sind es auch heute noch. Fahrende Schweizer Rom:nja gibt es kaum. Die Rom:nja, die eine fahrende Lebensweise pflegen und die Schweiz vor allem in den Sommermonaten durchfahren, sind hauptsächlich aus den Nachbarländern, zum Beispiel aus Frankreich.
Auch heutzutage halten sich über Jenische, Sinti:zze/Manouches und Rom:nja immer noch viele hartnäckige negative Vorurteile. Diese Minderheiten werden etwa pauschal als «Zigeuner» bezeichnet und in der medialen Berichterstattung mit Armut, (Banden-)Kriminalität und Bettelei in Zusammenhang gebracht. Es gibt sogar Gemeinden, die vor angeblichen Betrugsgeschäften durch Fahrende warnen. Solche Stereotype führen regelmässig zu Diskriminierung und Benachteiligungen von – besonders fahrenden – Jenischen, Sinti:zze/Manouches und Rom:nja. So wird ihnen beispielsweise der Zugang zu Campingplätzen verwehrt, sie werden von der Polizei unverhältnismässig oft kontrolliert oder von den Behörden ungleich behandelt, etwa bei der Anmeldung in einer Gemeinde. Diese Erfahrungen– landläufig als «Antiziganismus» (d.h. Rassismus gegen Rom:nja, Sinti:zze/Manouches und Jenische) bezeichnet – haben massive negative Auswirkungen auf Bildung und die allg. Lebenssituation der betroffenen Familien. Darüber hinaus wird von gewissen politischen Parteien immer wieder politische Hetze gegen fahrende Gemeinschaften betrieben, um so die Errichtung von Halteplätzen zu verhindern. Dies, obwohl in der Schweiz bereits seit langer Zeit ein enormer Mangel an Halteplätzen für Fahrende Gemeinschaften und somit dringender Handlungsbedarf besteht (vgl. GMS-Standpunkt vom 31. Mai 2021).
Massnahmen aus der Vergangenheit, etwa das Projekt «Kinder der Landstrasse», welches systematisch Kinder aus fahrenden Familien entriss, führten zu diskriminierenden und traumatisierenden Situationen in der Jugend, die wiederum komplexe Probleme psychischer und finanzieller Art zur Folge hatten. So waren die betroffenen Personen und Familien oft nicht sozial und ökonomisch autark, und der Zugang zu Bildung für fahrende Kinder war erschwert. Wegen solchen Massnahmen sind Jenische und Sinti:zze/Manouches heute überproportional von Sozialhilfe abhängig. Das Bundesgericht hat immerhin entschieden, dass sich Fahrende beim Entscheid über eine IV-Rente nicht dieselben Arbeitsmöglichkeiten anrechnen lassen müssen, wie sesshafte Personen, weil ihr fahrender Lebensstil berücksichtigt werden müsse.
Die GMS setzt sich dafür ein, dass Vorurteile gegenüber Jenischen, Sinti:zze/Manouches und Rom:nja, insbesondere gegenüber den fahrenden Gruppierungen, weiter abgebaut werden. Nur so können Diskriminierungen und Benachteiligungen bekämpft werden. Und nicht zuletzt müssen für fahrende Gemeinschaften genügend Halteplätze zur Verfügung gestellt werden, die ihnen einen würdigen Lebensstil ermöglichen.
Links
Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende
Themendossier und Factsheet über Jenische, Sinti/Manouches und Roma der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR)
«Wer ist hier eine Minderheit? Zu Fragen von Mehrfachidentitäten, Intersektionalität und Repräsentation»
Die GMS ist Gastgeberin eines Inputvortrages von Hannan Salamat, Fachleitung Islam ZIID.
Anschliessend findet eine Podiumsdiskussion mit Hannan Salamat und Dina Wyler, ehemalige Geschäftsleiterin GRA, Moderation a.NR. und GMS Vizepräsidentin Cécile Bühlmann statt.
Danach lädt die GMS zum Apéro ein.
Der Eintritt ist kostenfrei.
Ich erinnere mich an die Besetzung der Predigerkirche in der Stadt Zürich durch über hundert Menschen. Auf ihren Manifesten stand «Bleiberecht». Das war im Jahr 2008. Erstmals fielen mir Sans-Papiers im Stadtbild auf, und ich freute mich darüber. Die mutige Aktion hat etwas in Bewegung gesetzt. Seither gibt es die Autonome Schule Zürichs, welche Sprachkurse für Immigrierte anbietet und auch von den Stadtbehörden respektiert wird. Sie leistet einen echten Beitrag zur Integration: 500 Schüler:innen lernen hier wöchentlich. Einer der damaligen Besetzer ist heute aktives Vorstandsmitglied der Gesellschaft Minderheiten Schweiz, gehört als einer, der sich nicht mehr verstecken muss, zur Wohnbevölkerung und ist eine prominente Stimme in der städtischen Vielfalt.
Arbeitskräfte ohne Rechte
Sans-Papiers leben versteckt und oft unter widrigsten Umständen. Erfahren sie Gewalt, können sie sich nicht juristisch wehren. Denn sie können nicht zur Polizei gehen, weil die Gefahr besteht, ausgewiesen zu werden. Ihr Aufenthaltsstatus würde geprüft. Sans-Papiers bewegen sich auf der Strasse in Angst vor polizeilichen Kontrollen. Viele für die Gesamtbevölkerung normale Dienstleistungen können sie nicht in Anspruch nehmen. Sie können keinen Mietvertrag abschliessen und kein Bankkonto eröffnen. Auch eine medizinische Behandlung ist mit der Angst verbunden, entdeckt zu werden. Zum Glück gibt es heute die Möglichkeit, dass Sans-Papiers, gedeckt durch die Anlaufstelle SPAZ, Spitäler besuchen können, ohne aufzufliegen. Eine Behelfslösung, aber immerhin.
Das Einfachste wäre, dafür zu sorgen, dass es keine Sans-Papiers mehr gibt. Sie legalisieren. Ihnen ein Aufenthaltsrecht geben. Das Bundesrecht verbietet das. Das Ausländer- und Integrationsgesetz sieht vor, dass rechtswidrig anwesende Migrant:innen die Schweiz verlassen müssen, ausser bei «schwerwiegenden persönlichen Härtefällen».
Das ist nicht nur unwürdig, es erinnert an den spätmittelalterlichen Zustand der «Hintersassen» ohne politische Rechte. Sans-Papiers gehören nämlich zur ständigen Wohnbevölkerung. Sie werden gebraucht in der privaten Care-Arbeit, in den Putzdiensten, auf Bauernhöfen. Systemrelevante Branchen wie Kinderbetreuung oder Pflegedienste würden ohne sie zusammenbrechen. Der Stadtrat von Zürich schätzt ihre Zahl auf rund 10 000.
Es gibt Sans-Papiers, die mehr als ein Dutzend Jahre in der Schweiz leben, hier Kinder aufziehen (die dann ebenfalls keine Ausweise haben) und sich durchschlagen. Wir können uns dieses Leben nicht vorstellen.
Die Zeit der Bürger:innen minderen Rechts und der Ansässigen oder Stadtburger gehört ins Mittelalter, es gibt kein Vorrecht der Geburt. Wer zur ständigen Wohnbevölkerung gehört, soll die gleichen Rechte haben. Die Aufgabe gleicht der Beseitigung der Hintersassen-Diskriminierung in der frühen Neuzeit.
City Card: Ja sagen und Druck ausüben
Die bestehenden Gesetze sollen respektiert werden, aber wir dürfen uns bemühen, sie zu verändern. Und wir müssen Möglichkeiten suchen, um das Leben von Sans-Papiers erträglicher zu machen. Die City Card kann eine solche Möglichkeit sein. Über sie wird am 15. Mai in der Stadt Zürich abgestimmt. Die City Card geht auf eine Motion von AL, Grünen und SP im Zürcher Gemeinderat zurück.
Die Vorlage des Stadtrates ist noch kein ausgearbeitetes Projekt. Der Stadtrat will einen Kredit für «Vorbereitungsarbeiten zur Einführung der City Card». Das ist etwas vage und der Preis mit 3,2 Millionen Franken etwas hoch. Umso mehr müssen wir zum Ausdruck bringen, dass wir eine City Card wollen und Druck ausüben, was für eine City Card das sein soll. Das Produkt wird auch ein Resultat der politischen Auseinandersetzung sein. Die Zielvorstellung des Autors, der jahrelang Vorstandsmitglied der Gesellschaft Minderheiten war, sieht so aus:
Die Züri City Card verschafft Sans-Papiers Zugang zu Hilfsangeboten, erleichtert ihren Alltag und ermöglicht ihnen ein weniger von Angst geprägtes Leben. Auch wenn die ausländerrechtlichen Vorschriften bestehen bleiben.
Dank der Züri City Card können Sans-Papiers ihre eigene Post abholen, ihre Kinder in Kitas anmelden, Bibliotheken besuchen und öffentliche Dienstleistungen nutzen.
Die City-Card nützt ihnen aber auch als Ausweis gegenüber der Stadtpolizei: Sans-Papiers werden bei Routine-Ausweispräsentationen bei der Stadtpolizei – Unfallzeugnis, Anzeigeerstattungen, Strassenkontrollen – nicht behelligt, wenn sie sich mit einer City Card ausweisen können. Sans-Papiers können die City Card im einfachen Verkehr mit Behörden gleich benutzen wie Personen mit Aufenthaltserlaubnis. So verwendet, verstösst die City Card auch nicht gegen übergeordnetes Recht, das haben die juristischen Abklärungen durch ein Rechtsgutachten der Universität Zürich ergeben.
Darüber hinaus wird die City Card als Ausweis für tout Zurich dienen, für alle. Dies im einfachen Verkehr mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen für Auskünfte bei städtischen Stellen, Beratungsangebote, Zugang zu Kindertagesstätten und Prämienverbilligungen, Zugang zu städtischen Stipendien, Abonnements der Verkehrsbetriebe, Anmeldung bei Spitälern, Einschreibung in Bibliotheken.
Wenn alle Zürcher:innen die Züri City Card erhalten und nutzen, ist das gleich noch einmal ein Schutz für die Schwächsten: Das Tragen einer Züri City Card lässt so keinen Rückschluss auf den Status einer Sans-Papier-Person zu.
Unterstützen wir die City Card und helfen wir, sie in die richtige Richtung zu entwickeln: als Karte, die die Schwächsten schützt. Als Karte der Einwohnenden, die solidarisch eine Community bilden wollen.
Willi Wottreng, Publizist
Vorstandsmitglied der Gesellschaft Minderheiten von 2000–2017
Welchen bedeutenden Entscheid für das Rätoromanische fällte das Schweizerische Stimmvolk 1938? Und weshalb ergibt seit 1996 in der Sprachpolitik 3 + ½ in den meisten Fällen 3? Eine kleine Tour d’Horizon rund um die oft vergessene und dabei schweizerischste aller Landessprachen.
Am 20. Februar 1938 fällte das Schweizer Stimmvolk einen für die rätoromanische Sprache denkwürdigen Entscheid. Es erhob das Rätoromanische mit 91,6% Ja-Stimmen zur Nationalsprache. Es lässt sich nicht von der Hand weisen, dass die hohe Zustimmung nicht nur sprachpolitische Beweggründe hatte. Im Zuge der geistigen Landesverteidigung vor dem Zweiten Weltkrieg war der Entscheid auch eine dezidierte Absage an nationalistische Tendenzen Italiens, das eine Angliederung rätoromanisch- und italienischsprachiger Gebiete der Schweiz im Sinn hatte. Bis heute geblieben ist die bedeutende Verankerung des Rätoromanischen in Artikel 4 der Bundesverfassung: Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
Happy End? Fast. Wäre da nicht die Crux mit der Unterscheidung zwischen Landessprache und Amtssprache. Knapp 60 Jahre nach der Volksabstimmung von 1938 doppelte Helvetia nach: Am 10. März 1996 wurde eine Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung mit 76% Ja-Stimmen angenommen. Dieser Entscheid verleiht dem Rätoromanischen den Status einer Teilamtssprache des Bundes. Der Sprachenartikel in der Bundesverfassung hält fest, dass «im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes» ist. Die weiteren Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch.
Landessprache ohne Podestplatz
Eine integrale Bereitstellung der gesamten schriftlichen Kommunikation des Bundes auf Rätoromanisch wäre unrealistisch und zudem nicht sinnvoll. Rätoromanisch ist zwar Landessprache, jedoch nur Teilamtssprache des Bundes, sozusagen eine halbe Amtssprache. Texte von besonderer Tragweite sowie die Unterlagen für eidgenössische Wahlen und Abstimmungen sollen gemäss Sprachengesetz auch in Rätoromanisch veröffentlicht werden. Und nicht zu vergessen sind die Texte «im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache». Ein Beispiel: Eine Bürgerin schreibt einen Brief auf Rätoromanisch an die Bundesverwaltung. Der Fall ist klar, die Antwort erfolgt auf Rätoromanisch. Bravo! Zweites Beispiel: Das Bundesamt für Gesundheit lanciert eine grosse schweizweite Kampagne gegen die Ausbreitung des Coronavirus, verfasst in allen … – Falsch! Es brauchte politischen Druck, um die Herausgabe von wesentlichen Informationen der Corona-Kampagne auf Rätoromanisch zu erwirken. Der Grundsatz scheint zu sein, dass alles in den drei vollwertigen Amtssprachen herausgegeben wird und erstmal explizit nicht in der Teilamtssprache. Im Grunde ist es eine arithmetische Frage. Den Rechenfehler, den der Bund bei der Interpretation der ½ Amtssprache Rätoromanisch begeht, ist, dass er den Faktor 0.5 in fast allen Fällen abrundet. In der Konsequenz ergibt dies das omnipräsente Bild der dreisprachigen Schweiz. Internetseiten, Publikationen und Beschriftungen werden in Deutsch, Französisch und Italienisch verfasst. Das Rätoromanische gerät zunehmend in Vergessenheit. Es braucht ein Umdenken. Die Landessprache auf dem undankbaren vierten Platz hätte zumindest eine lederne Medaille verdient. Wie könnte ein sinnvoller Umgang mit der ½ Amtssprache aussehen? Der Bund sowie öffentliche Dienstleister, z.B. Post und SBB, die national agieren, müssten Rätoromanisch gesamtschweizerisch konsequent bei Beschriftungen aller Art verwenden. Dies dort, wo die anderen drei Amtssprachen der Schweiz aufgeführt werden. Im rätoromanischen Sprachgebiet muss die Sprache prioritär für Informationen an die Bevölkerung eingesetzt werden.
Bedroht trotz guter Rechtsstellung
Laut einem im Jahr 2019 erschienenen Evaluationsbericht im Auftrag des Bundes besteht für das Rätoromanische bereits mittelfristig die Gefahr einer existenziellen Bedrohung. Der Bericht empfiehlt u.a. eine vermehrte Förderung des Rätoromanischen ausserhalb des traditionellen Verbreitungsgebiets der Sprache, insbesondere die Bereitstellung von Bildungsangeboten auch ausserhalb des Kantons Graubünden. Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-24 wendet der Bund insgesamt rund 21 Mio. für das Rätoromanische auf. Erstmals entrichtet der Bund in dieser Periode Beiträge in der Höhe von 1,2 Mio. für Fördermassnahmen ausserhalb des angestammten Sprachgebiets. Ein Vorhaben verdeutlicht sinnbildlich die grossen Anstrengungen, das Rätoromanische auch an die nächste Generation weiterzugeben. Mit einem neuen online zugänglichen Bildungsangebot, genannt «Rumantsch a distanza» (Rätoromanisch im Fernunterricht), sollen Jugendliche auch ausserhalb des rätoromanischen Sprachgebiets ab dem Schuljahr 2023/24 die Sprache erlernen können. Aber wird die Förderung fruchten, wenn das Rätoromanische nirgends auf der Sprachlandkarte der Schweizer Bevölkerung erscheint? Präsenz im Alltag ist der Schlüssel: Der Bund sowie öffentliche Dienstleister auf nationaler Ebene sind gefordert und aufgefordert, nachzuziehen. Und dann ist auch klar, was die sprachpolitisch-arithmetische Gleichung 3 + ½ in der viersprachigen Schweiz ergibt. Auf jeden Fall mehr als 3.
Rumantsch – fünf Idiome, eine Sprache
Das Rätoromanische gliedert sich in fünf verschriftlichte Idiome (Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Puter und Vallader) und verfügt über eine Standardschriftsprache, das Rumantsch Grischun. Rund 60’000 Personen in der Schweiz sprechen die Sprache. Ein Drittel der Romanischsprachigen lebt ausserhalb des Kantons Graubünden. In Gemeinden im rätoromanischen Sprachgebiet ist Rätoromanisch Amts- und Schulsprache. Im Kanton Graubünden sind Rätoromanisch, Deutsch und Italienisch die drei gleichwertigen Landes- und Amtssprachen.
von Andreas Gabriel, Stellvertretender Generalsekretär der Lia Rumantscha
Die Lia Rumantscha ist die Dachorganisation der rätoromanischen Sprachförderung. Im Auftrag des Bundes und des Kantons Graubünden vertritt sie die Interessen des Rätoromanischen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens.