Jede:r hat Anspruch auf eine würdige Beerdigung. Lokale muslimische Grabfelder sind notwendig, um Angehörigen der muslimischen Glaubensgemeinschaft, nach ihrem Ableben, eine würdige Bestattung nach den religiösen Vorgaben des Islams zu ermöglichen.
Bis dato haben 21 Gemeinden im Kanton Zürich einen sogenannten Anschlussvertrag mit der Stadt Zürich abgeschlossen. Gemäss diesen Verträgen dürfen Muslime, die im Zeitpunkt des Todes in den Anschlussgemeinden wohnhaft waren, auf dem muslimischen Grabfeld in Zürich-Witikon beigesetzt werden.
Muslime die in Gemeinden im Kanton Zürich wohnhaft sind, wo weder lokale Grabfelder für Muslime noch Verträge mit der Stadt Zürich bestehen, können entsprechende Anträge an die lokalen Behörden richten. Hierzu können sie sich an die www.vioz.ch – Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich wenden.

