{"id":1430,"date":"2016-01-30T11:35:46","date_gmt":"2016-01-30T10:35:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gms-minderheiten.ch\/fr\/nein-zur-durchsetzungsinitiative\/"},"modified":"2021-02-08T13:11:26","modified_gmt":"2021-02-08T12:11:26","slug":"nein-zur-durchsetzungsinitiative","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/old.gms-minderheiten.ch\/fr\/nein-zur-durchsetzungsinitiative\/","title":{"rendered":"NEIN zur Durchsetzungsinitiative"},"content":{"rendered":"<p><strong>NEIN zur Durchsetzungsinitiative<\/strong><\/p>\n<p>Am 28. Februar 2016 steht ein Abstimmungswochenende bevor, welches verschiedene, f\u00fcr die Entwicklung und Ausrichtung der Schweiz bedeutende Vorlagen zur Entscheidung durch das Volk bereith\u00e4lt. Aus Sicht der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) kommt dabei der von der Schweizerischen Volkspartei eingereichten Initiative \u00ab\u00a0Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder\u201c der sogenannten \u201eDurchsetzungsinitiative\u201c besondere Bedeutung zu.<\/p>\n<p>Um es vorwegzunehmen: Die GMS ist der dezidierten Meinung, dass dieses Volksbegehren klar und deutlich abzulehnen ist; aus rechtsstaatlichen Gr\u00fcnden abgelehnt werden muss.<br \/>\nDie \u201eDurchsetzungsinitiative\u201c ist dazu angetan unter scheindemokratischen Vorgaben den Gesetzgeber \u201eauszuhebeln\u201c und die Gerichtsbarkeit einzuschr\u00e4nken. Damit w\u00fcrde sie bei einer Annahme erneut mit Grundregeln der Demokratie brechen, wie es sich die Schweizerische Volkspartei seit einiger Zeit \u201eauf ihre Fahnen\u201c geschrieben und j\u00fcngst anl\u00e4sslich der Bundesratswahlen erneut unter Beweis gestellt hat: Mit ihrer Drohung n\u00e4mlich, einen von der Partei nicht \u201eoffiziell\u201c vorgeschlagenen Kandidaten nach einer Wahl in den Bundesrat \u201eautomatisch\u201c aus der Partei auszuschliessen.<\/p>\n<p>Die Initiative stellt die Grundregeln der Demokratie und den Rechtsstaat in absolut unzul\u00e4ssiger Weise zur Disposition. Dar\u00fcber hinaus stehen die Bestimmungen der Initiative im Gegensatz zur Menschenrechtskonvention, die von der Schweiz v\u00f6lkerrechtlich anerkannt ist. Dass diese Konvention der Schweizerischen Volkspartei ein Dorn im Auge ist, und sie diese noch so gerne aufk\u00fcndigen w\u00fcrde, ist ein weiterer Aspekt dieser Abstimmung. Dar\u00fcber hinaus w\u00fcrde die Annahme der Initiative die Bem\u00fchungen des Bundesrates, die bilateralen Vertr\u00e4ge der Schweiz mit der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft trotz der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit zu erhalten, aufs gr\u00f6bste gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Es ist v\u00f6llig inakzeptabel, auch in der Schweiz geborene und aufgewachsene und damit hier sozialisierte Angeh\u00f6rige der zweiten Ausl\u00e4ndergeneration auszuschaffen, nur weil sie mit \u201eBagatelldelikten\u201c straff\u00e4llig geworden sind. Abgesehen davon verletzt die Initiative mit ihrer formalen Ausgestaltung zudem die bisherige Rechtsordnung der Schweiz, da sie auch formal nicht den Anforderungen einer Verfassungsinitiative entspricht, sondern einen Gesetzestext zur Abstimmung vorlegt. Damit unterl\u00e4uft sie das politische System der Gewaltenteilung. Aus<br \/>\nSorge um die Rechtsstaatlichkeit und demokratiepolitische Unversehrtheit des politischen Systems der Schweiz ruft die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) alle Demokratinnen und Demokraten dazu auf unbedingt an dieser richtungsweisenden Abstimmung teilzunehmen und die Initiative abzulehnen.<\/p>\n<p>GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz<\/p>\n<p>R\u00fcckfragen an infogms@gra.ch oder Telefon 058 &#8211; 666 89 66<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>NEIN zur Durchsetzungsinitiative Am 28. Februar 2016 steht ein Abstimmungswochenende bevor, welches verschiedene, f\u00fcr die Entwicklung und Ausrichtung der Schweiz bedeutende Vorlagen zur Entscheidung durch das Volk bereith\u00e4lt. 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