Ende November ging die Nachricht durch die Medien, dass an einer Schule im Sankt Gallischen Wil drei Weihnachtslieder an der (traditionellen) Weihnachts- bzw. Adventsfeier der Schule vom 20. Dezember nicht mehr gesungen würden, um die religiösen Gefühle von «Andersgläubigen» nicht zu verletzen, weil in diesen Liedern die Geburt Jesu unter anderem als «S grööschte Gschänk» thematisiert würde.
Laut Medienbericht sei in früheren Jahren von verschiedener Seite Kritik an der Liedauswahl laut geworden, da sich inzwischen mehr Angehörige von nicht-christlichen Religionen als Christinnen und Christen in der Kirche befänden.
Vor wenigen Jahren hat sich die GMS in einem Standpunkt gegen die Verurteilung eines muslimischen Vaters gewendet, welcher eines seiner Kinder nicht am Weihnachtssingen in der Kirche teilnehmen lassen wollte und sich damals (wie heute) auf den Standpunkt gestellt, dass es einem (nicht-christlichen) Kind und dessen Eltern allein auf Grund der verfassungsmässigen Religionsfreiheit freizustellen ist, ob das Kind und/oder die Eltern an einer religiösen Feier in der Kirche teilnehmen wollen oder nicht. Alles andere, jeder Zwang zur Teilnahme an einer religiösen Zeremonie ‒ auch wenn das Gesetz zum selbstverständlich sinnvollen «Zwang» zum Schulbesuch es anders vorsieht ‒ verstösst gegen die absolut höher zu gewichtende, verfassungsmässig garantierte Religions- bzw. Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Dies gesagt, gilt es nun allerdings ebenso sich dagegen zu verwahren, dass aus (vermeintlicher) «Rücksicht» auf Nichtchristen gewisse Lieder anlässlich einer Advents- oder Weihnachtsfeier nicht mehr gesungen werden sollten. Einmal abgesehen davon, dass es ohnehin jedem freigestellt sein muss, eine religiöse Feier zu besuchen, müsste gelegentlich vor jedem Gottesdienst die Frage gestellt werden, ob evtl. ein Angehöriger einer Minderheitsreligion in der Kirche (oder auch im Gebetssaal der Muslime oder in der Synagoge) sitze oder nicht, um ja keine Gefühle zu verletzten. Wenn jemand als Angehöriger einer Minderheitsreligion aus eigenem, freiem Entscheid das Gebet oder eine religiöse Feier in einer Kirche besucht, ist er zweifellos mit dem Gedankengut oder dem Glauben dieser Gemeinschaft konfrontiert und setzt sich dieser Auseinandersetzung aus. Dazu ist zweifellos eine (selbst-)bewusste Verankerung im eigenen Glauben, in der eigenen religiösen Überzeugung notwendig (die vielleicht nicht nur bei Kindern noch nicht so stark herausgebildet ist). Dennoch kann es nicht angehen, dass religiöse Gemeinschaften nun ihre traditionellen Gebete oder ihr Liedgut aus notabene völlig falsch verstandener Rücksicht auf Minderheiten «anpassen». Zumal an Weihnachten, dem Feiertag, an welchem die Christenheit die Geburt Jesu begeht, unabhängig davon, welche Lieder in der Kirche gesungen werden (oder nicht) und auch unabhängig davon, ob inzwischen und seit Jahrzehnten längst viele Hindus, Buddhisten, Muslime und Juden unter uns leben und im täglichen Leben mit den Feiertagen, den Bräuchen und letztlich (allein durch die Musikerinnen und Musiker der Heilsarmee) mit dem Liedgut der Mehrheitsgesellschaft konfrontiert werden, sich auseinandersetzen müssen und sollen. Die Rücksicht auf Minderheiten ist ein absolut unschätzbares Gut, aber man sollte dafür nicht «das (Jesus-)Kind mit dem Bade ausschütten».
Text von Martin Dreyfus,
ehem. GMS-Vorstandsmitglied

