NEIN zur Durchsetzungsinitiative

NEIN zur Durchsetzungsinitiative

Am 28. Februar 2016 steht ein Abstimmungswochenende bevor, welches verschiedene, für die Entwicklung und Ausrichtung der Schweiz bedeutende Vorlagen zur Entscheidung durch das Volk bereithält. Aus Sicht der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) kommt dabei der von der Schweizerischen Volkspartei eingereichten Initiative « Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer“ der sogenannten „Durchsetzungsinitiative“ besondere Bedeutung zu.

Um es vorwegzunehmen: Die GMS ist der dezidierten Meinung, dass dieses Volksbegehren klar und deutlich abzulehnen ist; aus rechtsstaatlichen Gründen abgelehnt werden muss.
Die „Durchsetzungsinitiative“ ist dazu angetan unter scheindemokratischen Vorgaben den Gesetzgeber „auszuhebeln“ und die Gerichtsbarkeit einzuschränken. Damit würde sie bei einer Annahme erneut mit Grundregeln der Demokratie brechen, wie es sich die Schweizerische Volkspartei seit einiger Zeit „auf ihre Fahnen“ geschrieben und jüngst anlässlich der Bundesratswahlen erneut unter Beweis gestellt hat: Mit ihrer Drohung nämlich, einen von der Partei nicht „offiziell“ vorgeschlagenen Kandidaten nach einer Wahl in den Bundesrat „automatisch“ aus der Partei auszuschliessen.

Die Initiative stellt die Grundregeln der Demokratie und den Rechtsstaat in absolut unzulässiger Weise zur Disposition. Darüber hinaus stehen die Bestimmungen der Initiative im Gegensatz zur Menschenrechtskonvention, die von der Schweiz völkerrechtlich anerkannt ist. Dass diese Konvention der Schweizerischen Volkspartei ein Dorn im Auge ist, und sie diese noch so gerne aufkündigen würde, ist ein weiterer Aspekt dieser Abstimmung. Darüber hinaus würde die Annahme der Initiative die Bemühungen des Bundesrates, die bilateralen Verträge der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft trotz der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit zu erhalten, aufs gröbste gefährden.

Es ist völlig inakzeptabel, auch in der Schweiz geborene und aufgewachsene und damit hier sozialisierte Angehörige der zweiten Ausländergeneration auszuschaffen, nur weil sie mit „Bagatelldelikten“ straffällig geworden sind. Abgesehen davon verletzt die Initiative mit ihrer formalen Ausgestaltung zudem die bisherige Rechtsordnung der Schweiz, da sie auch formal nicht den Anforderungen einer Verfassungsinitiative entspricht, sondern einen Gesetzestext zur Abstimmung vorlegt. Damit unterläuft sie das politische System der Gewaltenteilung. Aus
Sorge um die Rechtsstaatlichkeit und demokratiepolitische Unversehrtheit des politischen Systems der Schweiz ruft die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) alle Demokratinnen und Demokraten dazu auf unbedingt an dieser richtungsweisenden Abstimmung teilzunehmen und die Initiative abzulehnen.

GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz

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